von Eisenhauer PC Lösungen, Schabrockerweg 11, 47669 Wachtendonk,
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Eisenhauer

Index:
→ Geltungsbereich
→ Angebote, Auftragsbestätigung, Beauftragung
→ Preise und Zahlungen
→ Lieferung
→ Eigentumsvorbehalt
→ Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
→ Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
→ Gewährleistung
→ Abwicklung von Fremdgarantien
→ Abnahme
→ Software
→ Haftung für Pflichtverletzungen
→ Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung
→ Verbraucherschlichtungsstelle
→ Allgemeines

 

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Servicevertrag und anderen Verträgen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    Privat- und Geschäftskunden

    1. Privatkunden sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    2. Geschäftskunden sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen­gesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Angebote, Auftragsbestätigung, Beauftragung
    1. Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend und haben eine maximale Gültigkeit von zwei Wochen.
    2. Die Beauftragung von EPL geschieht fernmündlich, schriftlich, per E-Mail, Kontaktformular, What´s App, Messenger durch den Kunden.
    3. Durch den Kunden vereinbarte, aber nicht wahrgenommene oder nicht abgesagte Termine (mindestens 1 Stunde vor Abfahrt) werden bei voller Fahrtkostenberechnung, auch bei vertraglicher Fahrtkostenpauschale, mit einer Aufwandsentschädigung von 50,00€ Brutto angerechnet.
    4. Die Hin- und Rückfahrtskosten zum Erfüllungsort des Kunden werden nach Abschluss des Auftrages abgerechnet. Sofern keine durch einen Servicevertrag fest vereinbarte und vergünstigte Fahrtostenpauschale besteht, werden die Fahrten mit 0,36€ Brutto je angefangenen Kilometer berechnet.
  3. Preise und Zahlungen
    1. Die Preise für unsere Dienstleistungen sind bei Vertragsabschluss festgelegt und verstehen sich unverpackt. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet.
    2. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
    3. Im Falle eines IT-Notfalls entsteht eine Notfallpauschale in Höhe von 199,00€ Brutto.
    4. Preisanpassungen aufgrund allgemeiner Kostenentwicklungen werden dem Kunden mit einer Frist von zwei Monaten bekannt gegeben. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
    5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Rechnung in papierloser Form per E-Mail zu erhalten. Erklärt der Kunde gegenüber uns, dass er die Rechnung in Papierform erhalten möchte, so können zusätzliche Kosten für Druck und Versand anfallen.
    7. Rechnungen von uns werden im PDF-Format versendet. Der Kunde hat Sorge zu tragen, Rechnungen mit diesem Format öffnen / einsehen zu können.

     

  4. Lieferung
    1. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Unvorhergesehene Umstände wie höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen oder Materialmangel können den Liefertermin verschieben.
    2. Überschreiten wir einen verbindlichen Liefertermin und ist weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann der Kunde nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns zurückzuführen.
    3. Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht bei Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.

     

  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
    2. Für Unternehmer gilt zusätzlich: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden vor.
    3. Der Kunde darf die Ware im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs veräußern, jedoch nicht zur Sicherung an Dritte übereignen. Der bezahlte Kaufpreis tritt an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt uns bereits jetzt Forderungen aus der Veräußerung ab.
    4. Eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, ist vertragswidrig und unzulässig. Wir sind berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
    5. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort zu informieren

     

  6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
    1. Bei Verzug mit der Überlassung eines Gegenstandes und Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes ersetzen wir dem Kunden nach Gutachten eines externen Gutachters unserer Wahl sämtliche Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
    2. Der Kunde kann die Ware innerhalb von 2 Wochen ohne besonderen Grund zurückgeben. Bei sofortiger Lieferung verzichtet der Kunde auf dieses Recht und verpflichtet sich zur Abnahme der Ware.

     

  7. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
    1. Bei Serviceverträgen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Laufzeiten und Preise sind vertraglich festgelegt.
    2. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend, sofern nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wird. Eine Kündigung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären.
    3. Ein Servicevertrag kann nur aus wichtigem Grund (§314 Abs. 1 BGB) sofort gekündigt werden, z.B. wenn der Kunde die Hard- oder Software durch Dritte warten, bearbeiten oder verändern lässt.
    4. Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen, die nach aktuellen Preisen abgerechnet werden. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden zusätzlich berechnet.
    5. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind vom Kunden zu tragen.
    6. Datenverlust kann aus verschiedenen Gründen auftreten, darunter Hardware- und Softwarefehler, menschliche Fehler, Viren und Malware, physische Schäden, Diebstahl oder Verlust, Stromausfälle, Naturkatastrophen, Software- oder Hardware-Upgrades und Datenkorruption. Wir übernehmen keine Haftung für Datenverluste, die aus solchen Fehlern resultieren.

     

  8. Gewährleistung
    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate für neu hergestellte Ware (A-Ware) und 12 Monate für gebrauchte Ware (B-Ware /2. Wahl). Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
    2. Für gebrauchte Ware (B-Ware / 2. Wahl) ist kein Umtausch aufgrund von äußeren Schäden möglich, da es sich um gebrauchte Ware handelt. Ein Umtausch ist nur bei schadhafter Hardware und nicht bei Software, möglich.
    3. Wir beheben Mängel kostenlos innerhalb der Gewährleistungsfrist. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde eine weitere Frist setzen und bei erneutem Fehlschlagen Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
    5. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
    6. Für Mängel durch unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte haften wir nicht.

     

  9. Abwicklung von Fremdgarantien
    1. Garantien sind Leistungsversprechen des Herstellers an den Kunden und begründen für uns keine Verpflichtung. Der Kunde trägt die Kosten für Transport, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls eines Ersatzgerätes.

     

  10. Abnahme
    1. Die Abnahme erfolgt durch Unterschrift auf unserem Stundenzettel / Lieferschein, entweder in unseren Geschäftsräumen oder beim Kunden vor Ort. Der Kunde erklärt sich mit den technischen Spezifikationen und vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen einverstanden und bestätigt den mangelfreien Zustand der Vertragsgegenstände.
    2. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand abholt und dabei abnimmt.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, Ware 7 Tage nach Rechnungsstellung voll zu bezahlen und nach Prüfung auf Mängel mit einer Unterschrift auf dem Stundenzettel / Lieferschein abzunehmen.
    4. Erklärt der Kunde zwei Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat uns keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
    5. Die Abnahme erfolgt auch durch den Gebrauch der Leistung ohne Erklärung, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei, und durch Zahlung der Rechnung.
    6. Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir beseitigen die Mängel und stellen die Sache erneut zur Abnahme vor.

     

  11. Software
    Fremdsoftware:

    1. Der Kunde erhält nur die Rechte, die der Hersteller dem Endnutzer durch eine Lizenzbestimmung für Endnutzer (End User License Agreement – EULA) einräumt. Der Kunde ist verpflichtet, sich davon Kenntnis zu verschaffen und die Beschränkungen der Rechte einzuhalten.

    Unsere Software:

    1. Der Kunde erhält an von uns erstellter Software ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt. Der Kunde darf die Software nicht für andere Zwecke einsetzen oder Dritten zur Verfügung stellen.
    2. Der Kunde darf keine Unterlizenzen erteilen, die Software kopieren, Vervielfältigungsstücke verbreiten, die Software bearbeiten oder öffentlich zugänglich machen. Eine Ausnahme ist das Anfertigen einer Sicherungskopie.
    3. Der Kunde muss schriftliche Aufzeichnungen über erworbene Lizenzen und deren Einsatz führen und jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme schriftlich festhalten.
    4. Alle weiteren Rechte, wie Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte, stehen ausschließlich uns zu.
    5. Enthält der überlassene Datenträger Software, die nicht von der gewährten Softwarelizenz umfasst ist, darf diese nur mit einer gesonderten Lizenz genutzt werden.
    6. Der Kunde muss unsere Urheberrechtsvermerke und Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf allen Kopien der Software anbringen.
    7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode.
    8. Die Programme werden durch Übergabe des Programm­datenträgers oder Downloadlink geliefert. Installation und Einweisung in das Programm sind Zusatzleistungen, die gegen gesonderten Auftrag und Vergütung erbracht werden.
    9. Ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten.
    10. Dokumentationen werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen in die deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken.

     

  12. Haftung für Pflichtverletzungen
    1. Unbeschadet anderer Bestimmungen gelten folgende Haftungsregeln für Pflichtverletzungen:
      1. Wir haften nicht für Partner, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, auch nicht bei leichter Fahrlässigkeit.
      2. Unsere Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
      3. Arglist und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
      4. Der Kunde trägt ein Mitverschulden, z. B. bei unzureichender Mitwirkung oder Datensicherung.
      5. Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Kunde angemessene Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat.
      6. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass eine erfolgreiche Daten­sicherung durch Rücksicherung auf ein anderes Medium überprüft werden sollte.
      7. Wenn unsere Mitarbeiter die Datensicherung durchführen, trägt der Kunde die Kosten nach unserer Preisliste.

     

  13. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung
    1. Die Rechte des Kunden aus unseren Geschäften sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar. Der Kunde kann nur gegen unsere Forderungen aufrechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

     

  14. Verbraucherschlichtungsstelle
    1. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

     

  15. Allgemeines
    1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken.
    2. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
    3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit, auch im Rahmen eines Wechsels- und/oder Scheckprozesses, ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach Wahl von uns der Sitz oder der Sitz des Kunden.
    4. Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand: Februar 2024